AGB's

1. Gegenstand des Vertrags 

Gegenstand des Vertrages mit der Schwimmschule ist die Erteilung eines Baby-, Kleinkinder- oder Kinderschwimmkurses, von Schwimmkursen für Erwachsene und sonstigen Angeboten wie Aquafitness-Trainings, Saunaabende, Babymassage, Babyfloating, Babys in Bewegung (BiB), Wobbelturnen KIDS und Massagen (§ 611 BGB). 

Alle angebotenen Kurse und sonstigen Angebote sind unter www.schwimmschule-aquapferdchen.de nach Zeiten und Preisen einsehbar. 

2. Anmeldung / Vertragsschluss 

Die Anmeldung zu den angebotenen Kursen oder sonstigen Angeboten erfolgt grundsätzlich online über die Website der Schwimmschule oder in Ausnahmefällen schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder mündlich vor Ort. Die Anmeldung ist verbindlich. Da Plätze nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, kommt ein Vertragsschluss erst mit der Annahme der Anmeldung durch die Schwimmschule zustande. Die Plätze werden dabei nach der Reihenfolge der Anmeldung, ggf. nach der Reihenfolge einer Warteliste, vergeben. 

3. Kursdauer und Kursgebühr 

Beim Babyschwimmen (3 Monate – 12 Monate) erwerben Sie für unsere altersabhängigen Babykurse einen kompakten Kurs, d.h. der Kurs findet 10 Wochen lang immer mittwochs und sonntags statt.

Die altersabhängigen Babyschwimmen-Mittwochskurse sind ausschließlich nach telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung zu besuchen.

Die Babyschwimmkurse dauern jeweils insgesamt 30 Minuten. Die Kurszeiten können dem Kursplan online oder vor Ort eingesehen werden.

Für das Kleinkinderanfangsschwimmen (13 Monate – 3 Jahre) und die Wassergewöhnung (Frosch 2,5 Jahre – 4,5 Jahre) erwerben Sie für unsere Sonntagskurse einen kompakten Kurs, d.h. der Kurs findet 10 Wochen lang immer sonntags zu selben Uhrzeit statt. Das Kleinkinderschwimmen umfasst je 30 Minuten, die Wassergewöhnung/Frosch je 45 Minuten.

Die Schwimmkurse für Kinder beinhalten je nach Alter eine unterschiedliche Kursdauer mit je einer Wochenstunde. Für 5-6Jährige beträgt der Kurszeitraum 15 Wochen und für 4,5-Jährige 20 Wochen zu je 45 Minuten.

Die Schwimmkurse für Erwachsene sind nach Absprache stundenweise buchbar zu je 45 Minuten.

Die Aquafitness-Kurse sind stundenweise zu je 45 Minuten buchbar.

Die Saunaabende finden von September bis Mai immer freitags von 18 Uhr bis 21 Uhr statt. Eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich.

Die Babywellnessangebote umfassen Babymassage und Babyfloating zu je 30 – 45 Minuten und sind stundenweise, auch als Kombination, buchbar. Die Angebote können exklusiv oder zu mehreren gebucht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet oder vor Ort.

Die Babys in Bewegung (BiB) für Babys von 3-6 Monaten oder 6-12 Monaten sind fünf Termine zu je 90 Minuten. Hierfür werden 5er-Karten erworben.

Die jeweilige Höhe der Kursgebühr ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag. Die Preise für die Kurse und übrigen Angebote können auf der Website, den Aufstellern, Flyern etc. entnommen werden.

Die Kursgebühren sind spätestens 7 Tage vor Beginn des Kurses in bar, per Überweisung oder im Lastschriftverfahren per vorher erteilter SEPA-Einzugsermächtigung zu entrichten. Eine Kartenzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Wird die Kursgebühr im Lastschriftverfahren bezahlt, wird der fällige Betrag frühestens 7 Tage vor Kursbeginn eingezogen. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, gehen Rücklastgebühren zu Lasten des Kunden. Eine Teilnahme an den Kursen erfolgt nur bei vorheriger Bezahlung.

Es sind Gutscheine per Telefon oder vor Ort erhältlich. Soweit keine Abholung vor Ort erfolgt, erfolgt der Versand nach Zahlungseingang an die gewünschte Lieferadresse. Für den Versand wird eine Gebühr in Höhe von 2,50 € berechnet. 

Abmeldung / Stornierung / Umbuchungen 

Ein Nichterscheinen zum Kurs oder zu den sonstigen Angeboten entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Umbuchungen der sonstigen Angebote sind bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei möglich, danach behält sich die Schwimmschule eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des gebuchten Angebotes vor.

Bei den sonntäglichen Babyschwimmkursen, dem Kleinkinderanfangsschwimmen und dem Frosch-Kurs besteht bei Versäumen einer Stunde kein Anspruch auf Nachholung.

Bei Erkrankung des Kindes bei den Kinderschwimmkursen gilt folgendes:

Erfolgt bis maximal 24 Stunden vor Kursbeginn eine krankheitsbedingte telefonische oder schriftliche Abmeldung und wird der Schwimmschule im Anschluss daran innerhalb von 1 Woche eine ärztliche Schwimmunfähigkeitsbescheinigung oder eine ärztliche Krankschreibung vorgelegt, besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache mit der Schwimmschule, die versäumte Kursstunde unentgeltlich nachzuholen. In diesem Fall gilt jedoch, dass die Möglichkeit, Kurse kostenfrei nachzuholen, in Abhängigkeit von der Dauer des gebuchten Kurses wie folgt begrenzt ist:

– 15-Wochen-Kurs; es sind insgesamt 2 kostenfreie, krankheitsbedingte Nachholtermine möglich, werden mehr Stunden krankheitsbedingt versäumt, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachholung

– 20-Wochen-Kurs; es sind insgesamt 3 kostenfreie, krankheitsbedingte Nachholtermine möglich, werden mehr Stunden krankheitsbedingt versäumt, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachholung

4. Rücktritt / Kündigung der Kurse

Alle Kursverträge können bis 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail kostenlos gekündigt werden. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben. Bei einer Kündigung bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig, bei einer späteren Absage die volle Kursgebühr.

5. Absage / Rücktritt durch die Schwimmschule

Ist eine Durchführung des Kurses oder des sonstigen Angebotes etwa wegen technischen Defektes, Krankheit des Kursleiters oder wegen sonstiger zwingender Gründe nicht möglich, werden die Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall informiert. In diesem Fall werden Nachholtermine der Schwimmschule angeboten oder es wird eine Vertretung benannt. Sollten Nachholtermine nicht gestellt werden können, erfolgt für den konkreten Ausfall des Kurses eine entsprechende Minderung der Kursgebühr.

Sollte die Durchführung des Kurses oder sonstigen Angebotes grundsätzlich nicht möglich sein, etwa wegen dauerhafter Erkrankung des Kursleiters, technischen Defektes oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann die Schwimmschule vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erfolgt umgehend eine Erstattung der bereits gezahlten Kursgebühr. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen gegen die Schwimmschule ist ausgeschlossen.

6. Mitteilungspflicht

Mit der Anmeldung zu den Kursen bzw. den sonstigen Angeboten wird bestätigt, dass der Teilnehmer keine schwerwiegenden Erkrankungen, insbesondere keine ansteckende Krankheiten oder körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen hat, die einer Teilnahme des Kurses bzw. Inanspruchnahme der sonstigen Angebote entgegenstehen. Schwangerschaften sind vor Beginn des Kurses bzw. des sonstigen Angebotes unaufgefordert mitzuteilen. Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund der unterlassenen Mitteilung oder bewusst falscher Mitteilung entstehen. Gleiches gilt für den Fall, dass dem Teilnehmer Ausschlussgründe selbst nicht bekannt und auch nicht für die Schwimmschule erkennbar waren. Bei Zweifeln über die Tauglichkeit zum Besuch des gewünschten Kurses oder der Inanspruchnahme des sonstigen Angebotes ist vorab eine (fach)ärztliche Stellungnahme einzuholen.

Ein Schwimmverbot gilt u.a. beifolgenden Erkrankungen:

– Ohrenentzündungen

– Augenentzündungen

– Magen-Darm-Erkrankungen

– Fieber

– bei allen ansteckenden Krankheiten

– COVID 19 / SARS CoV-2 Symptome

7. Haftung

Die Haftung der Schwimmschule und ihrer Kursleiter beginnt mit der Übernahme der Kinder am Beckenrand und endet mit der Übergabe der Kinder am Ende des Kurses am Beckenrand. Eine Haftung wird nur für die Dauer des Kurses im Wasser mit Trainer übernommen. Entsprechendes gilt für Erwachsene. Den Anweisungen des Kursleiters ist unbedingt Folge zu leisten, anderenfalls wird keine Haftung für etwaige Schäden übernommen. Widersetzt sich der Schwimmschüler erheblich oder wiederholt den Anweisungen des Schwimmlehrers und kann dadurch die Sicherheit des Schwimmschülers oder der anderen Kursteilnehmer nicht mehr gewährleistet werden, oder führt die Störung dazu, dass der Kurs nicht planmäßig abgehalten werden kann, ist der Schwimmlehrer befugt, den entsprechenden Teilnehmer unverzüglich des Kurses, auch hinsichtlich etwaiger noch ausstehender Kurstermine, zu verweisen. Eine Erstattung der Kursgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Schwimmschule behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor.

Jeder Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte oder Begleiter trägt für sich selbst Verantwortung außerhalb des Beckens, etwa im Bereich der Umkleiden oder auf dem Weg zum Becken und wieder zurück, eine Haftung der Schwimmschule ist hier ausgeschlossen. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Saunanutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für die sonstigen Angebote, sofern diese AGB keine weiteren Regelungen treffen.

Die Schwimmschule haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder ähnliches. Soweit möglich wird gebeten, auf Wertgegenstände zu verzichten oder diese einzuschließen.

Für angerichtete Schäden oder Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen, Anlagen oder Geräten haftet der jeweilige Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte.

8. Hygiene / Gesundheit / Hausordnung

Aus hygienischen Gründen und zur Sicherung der Wasserqualität ist der Kursteilnehmer verpflichtet, vor Kursbeginn zu duschen und angemessene Badebekleidung zu tragen. Sämtlicher Schmuck ist vorher abzulegen.

Eine Kursteilnahme ist nur gestattet, wenn der Teilnehmer (sport-)gesund ist.

Die Hausordnung sowie die Saunaordnung sind einzuhalten. Insbesondere ist das Betreten des Schwimmbadbereiches mit Straßenschuhen aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der gesamten Örtlichkeit untersagt, mit Ausnahme von Kindertrinkflaschen. Im Café können Getränke und Snacks erworben werden.

Das Betreten des Schwimmbadbereiches ist nur nach Aufforderung und unter Aufsicht des Kursleiters gestattet.

Hält sich ein Kursteilnehmer nicht an die hier aufgeführten Pflichten, behält sich die Schwimmschule vor, den Teilnehmer vom gesamten Kurs oder dem sonstigen Angebot auszuschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Schwimmschule behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den störenden Teilnehmer ausdrücklich vor.

9. Salvatorische Klausel

Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Regelungen.